BEANTRAGEN EINER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG

Um einen Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu stellen, müssen Ausländer, die Immobilien in der Türkiye besitzen oder beabsichtigen, eine Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehung in der Türkiye aufzubauen, der zuständigen Provinzdirektion für Migrationsverwaltung (İl Göç İdaresi Müdürlüğü) über das e-residence-System folgende Unterlagen vorlegen: (e-ikamet.goc.gov.tr)

Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen werden grundsätzlich für maximal zwei Jahre erteilt. Ausländern, die beabsichtigen, in der Türkiye in einem vom Ministerrat bestätigten Umfang zu investieren, kann jedoch zusammen mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erteilt werden. Außerdem können diese Investoren den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

1. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Ausländer, die beabsichtigen, ihren Aufenthalt in der Türkiye über die laut ihrem Visum zulässige Frist hinaus zu verlängern, die eine Visumsbefreiung benötigen oder länger als neunzig Tage bleiben möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.

1.1. Erstantrag

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 
  • Kopie des Reisepasses oder äquivalenten Reisedokuments 
  • Vier biometrische Passfotos 
  • Nachweis ausreichender und regelmäßiger finanzieller Ressourcen für die Dauer des Aufenthalts 
  • Dokumente/Belege für die Zahlung der Aufenthaltsgenehmigungsgebühr und der Kartengebühr
  • Eigentumsurkunde zum Nachweis des Eigentums des Antragstellers (für Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen)
  • Gültige Krankenversicherung

Ausländer, die beabsichtigen, eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, indem sie ein Unternehmen gründen oder Geschäftsbeziehungen in der Türkei aufnehmen, müssen folgende zusätzlichen Dokumente vorlegen:

  • Einladungsschreiben der zu kontaktierenden Person oder Firma/Firmen
  • Notariell beglaubigte Bescheinigung über die Tätigkeit des Unternehmens
  • Notariell beglaubigte Steuerbescheinigung
  • Notariell beglaubigter Handelsregisterauszug
  • Notariell beglaubigtes Rundschreiben

Ausländer, die beabsichtigen, eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, indem sie in vom Ministerrat bescheinigten Beträgen und Bereichen investieren, müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Leistung von Anlageinvestitionen in Höhe von 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung, wie vom Ministerium für Industrie und Technologie bestätigt 
  • Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit einer Beschränkung der Eigentumsurkunde in Bezug auf den Weiterverkauf für mindestens drei Jahre, wie vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung bestätigt
  • Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen, wie vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestätigt
  • Einlage von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung bei in der Türkei tätigen Banken mit der Auflage, diese mindestens drei Jahre lang nicht abzuziehen, wie von der Bankenaufsichtsbehörde und der Aufsichtsbehörde bestätigt
  • Erwerb von Staatsanleihen in Höhe von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom Finanzministerium bestätigt
  • Erwerb von Anteilen an Immobilieninvestment- oder Risikokapitalfonds im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom türkischen Kapitalmarktausschuss bestätigt
  • Einlage von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung in einen von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge festgelegten Fonds mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang im privaten Rentensystem verbleibt, wie von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge bestätigt

1.2. Verlängerungsantrag

Um eine Verlängerung zu erhalten, müssen Ausländer innerhalb von fünf Werktagen nach Einreichung des Antrags über das elektronische Aufenthaltssystem die folgenden Dokumente per Post bei der zuständigen Provinzdirektion für Migrationsverwaltung (İl Göç İdaresi Müdürlüğü) einreichen. (e-ikamet.goc.gov.tr). Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis können innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht werden, unter keinen Umständen jedoch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses oder äquivalenten Reisedokuments 
  • Vier biometrische Passfotos
  • Vorlage der vorherigen Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis ausreichender und regelmäßiger finanzieller Ressourcen für die Dauer des Aufenthalts 
  • Eigentumsurkunde zum Nachweis des Eigentums des Antragstellers (für Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen)
  • Einladungsschreiben der Person oder des Unternehmens, mit der/dem Kontakt aufgenommen werden soll (für Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen oder Geschäftsbeziehungen aufbauen wollen)
  • Gültige Krankenversicherung

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2. Langfristige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Für langfristige Aufenthaltsgenehmigungen müssen Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in der Türkiye aufhalten, der zuständigen Provinzdirektion für Einwanderungsverwaltung (İl Göç İdaresi Müdürlüğü) folgende Dokumente vorlegen. Langfristige Aufenthaltsgenehmigungen werden auf unbestimmte Zeit ausgestellt, sodass keine Verlängerung beantragt werden muss. 

2.1. Antrag

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie des Reisepasses oder äquivalenten Reisedokuments 
  • Kopie der vorherigen Aufenthaltserlaubnis
  • Vier biometrische Passfotos
  • Nachweis, dass der Antragsteller in den letzten drei Jahren von staatlichen Einrichtungen und Organisationen keine Sozialhilfe erhalten hat
  • Nachweis ausreichender und regelmäßiger finanzieller Ressourcen für die Dauer des Aufenthalts 
  • Führungszeugnis 
  • Gültige Krankenversicherung


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