- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Kopie des Reisepasses oder äquivalenten Reisedokuments
- Vier biometrische Passfotos
- Nachweis ausreichender und regelmäßiger finanzieller Ressourcen für die Dauer des Aufenthalts
- Dokumente/Belege für die Zahlung der Aufenthaltsgenehmigungsgebühr und der Kartengebühr
- Eigentumsurkunde zum Nachweis des Eigentums des Antragstellers (für Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen)
- Gültige Krankenversicherung
Ausländer, die beabsichtigen, eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, indem sie ein Unternehmen gründen oder Geschäftsbeziehungen in der Türkei aufnehmen, müssen folgende zusätzlichen Dokumente vorlegen:
- Einladungsschreiben der zu kontaktierenden Person oder Firma/Firmen
- Notariell beglaubigte Bescheinigung über die Tätigkeit des Unternehmens
- Notariell beglaubigte Steuerbescheinigung
- Notariell beglaubigter Handelsregisterauszug
- Notariell beglaubigtes Rundschreiben
Ausländer, die beabsichtigen, eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, indem sie in vom Ministerrat bescheinigten Beträgen und Bereichen investieren, müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Leistung von Anlageinvestitionen in Höhe von 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung, wie vom Ministerium für Industrie und Technologie bestätigt
- Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit einer Beschränkung der Eigentumsurkunde in Bezug auf den Weiterverkauf für mindestens drei Jahre, wie vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung bestätigt
- Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen, wie vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestätigt
- Einlage von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung bei in der Türkei tätigen Banken mit der Auflage, diese mindestens drei Jahre lang nicht abzuziehen, wie von der Bankenaufsichtsbehörde und der Aufsichtsbehörde bestätigt
- Erwerb von Staatsanleihen in Höhe von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom Finanzministerium bestätigt
- Erwerb von Anteilen an Immobilieninvestment- oder Risikokapitalfonds im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom türkischen Kapitalmarktausschuss bestätigt
- Einlage von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung in einen von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge festgelegten Fonds mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang im privaten Rentensystem verbleibt, wie von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge bestätigt